Einzelsysteme
Die Liste der Funktionen, für die IT-Unterstützung angeboten wird, ist lang.
- Personalabrechnung,
- Email und Internet,
- Zeiterfassung,
- Projektsteuerung,
- Betriebsdatenerfassung,
- Kosten- und Leistungsrechnung,
- Bewerbungsmanagement,
- Materialwirtschaft,
- Mobile Arbeit,
- Controlling,
- Bestellwesen,
- "Customer relationship management"(CRM),
- Personaleinsatzplanung,
- Servicemanagement,
- Videoüberwachung,
- ...
Fast alle angebotenen IT-Systeme unterliegen der Mitbestimmung durch Betriebs- bzw. Personalrat. Immer geht es darum, die Möglichkeiten zur Überwachung und Kontrolle der MitarbeiterInnen zu erkennen und auf ein Minimum zu reduzieren - durch verständliche, nachvollziehbare und überprüfbare Regelungen!
Voraussetzung guter Regelungen ist ein ausreichende Kenntnis der IT-Systeme, die genutzt werden sollen. Deshalb hier noch etwas zu den
Informationsansprüchen des Betriebsrates
In letzter Zeit erlebe ich wieder vermehrt, dass Betriebsräten Informationen zu geplanten IT-Systemen verwehrt oder nur sehr spärlich, in Form von PowerPoint-Präsentationen gegeben werden. Daher hier kurze Auszüge aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 17.März 1087(sic!), dass immer noch alles notwendige dazu enthält. Den vollständigen Text finden Sie hier.