Datenschutz

Neues Recht: die DSGVO

Ab dem 25.Mai 2018 gilt europaweit ein verändertes Datenschutzrecht:

Die Datenschutzgrundverordnung(kurz: DSGVO) stärkt die Rechte der Betroffenen.

Vor allem die Informationsrechte und die Anforderungen an eine transparente Gestaltung der Datenverarbeitung können auch von Betriebs- und Personalräten genutzt werden.

Sie haben die gesetzliche Aufgabe über die Einhaltung der zugunsten von Beschäftigten geltenden Gesetze zu wachen (§ 80 BetrVG, in Personalvertretungsgesetzen ähnlich).

 

Die DSGVO verpflichtet die Verantwortlichen der Datenverarbeitung, die Einhaltung der DSGVO nachzuweisen.  Das setzt eine nachvollziehbare und verständliche Dokumentation der Datenverarbeitung voraus. Die Nachweispflicht bietet die Chance, den § 80 BetrVG (bzw. entsprechende Paragraphen der Personalvertretungsgesetze) wirksamer als in der Vergangenheit zu nutzen - auch dort, wo es bislang keine Betriebs- oder Dienstverein-barungen dazu gibt.

 

Gelingt die Durchsetzung einer aussagefähigern Dokumentation der Verarbeitung, kann das die Arbeit im Rahmen der Mitbestimmung beim IT-Einsatz deutlich erleichtern.