Einzelsysteme

Die Liste der Funktionen, für die IT-Unterstützung angeboten wird, ist lang.

  • Personalabrechnung,
  • Email und Internet,
  • Zeiterfassung,
  • Projektsteuerung,
  • Betriebsdatenerfassung,
  • Kosten- und Leistungsrechnung,
  • Bewerbungsmanagement,
  • Materialwirtschaft,
  • Mobile Arbeit,
  • Controlling,
  • Bestellwesen,
  • "Customer relationship management"(CRM),
  • Personaleinsatzplanung,
  • Servicemanagement,
  • Videoüberwachung,
  • ...

Fast alle angebotenen IT-Systeme unterliegen der Mitbestimmung durch Betriebs- bzw. Personalrat.  Immer geht es darum, die Möglichkeiten zur Überwachung und Kontrolle der MitarbeiterInnen zu erkennen und auf ein Minimum zu reduzieren - durch verständliche, nachvollziehbare und überprüfbare Regelungen!

Voraussetzung guter Regelungen ist ein ausreichende Kenntnis der IT-Systeme, die genutzt werden sollen. Deshalb hier noch etwas zu den

Informationsansprüchen des Betriebsrates

In letzter Zeit erlebe ich wieder vermehrt, dass Betriebsräten Informationen zu geplanten IT-Systemen verwehrt oder nur sehr spärlich, in Form von PowerPoint-Präsentationen gegeben werden. Daher hier kurze Auszüge aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 17.März 1087(sic!), dass immer noch alles notwendige dazu enthält. Den vollständigen Text finden Sie hier.